Panorama Hirschbach
Panorama Hirschbach

30.01.2021 - Offener Brief an Herrn Obst, Leiter des Kommunalamtes LRA Pirna

Offener Brief an den Leiter des Kommunalamtes beim Landratsamt Pirna, Herrn Thomas Obst 

Ihr Interview mit der Sächsischen Zeitung vom 06.01.2021
„Glashütte: Stadtrat darf Beschluss aufheben“

Sehr geehrter Herr Obst,

im Interview mit der Sächsischen Zeitung vom 06.01.2021 äußern Sie sich zu Aufhebungen von Stadtratsbeschlüssen.

Die Bürgerinitiative "Unser Hirschbach - Bürgerinitiative für eine mitbestimmte Entwicklung" hat sich auf ihrer Homepage am 12.12.2020 dazu positioniert. Nach unserem Verständnis ist die neue Beschlussvorlage 84/2020 im Stadtrat Glashütte "rechtswidrig und wäre bei Beschluss durch den Stadtrat rechtsunwirksam".

Die Bürgerinitiative beruft sich dabei konkret auf den Rechtskommentar der anerkannten juristischen Datenbank beck-online zu § 36 der Sächsischen Gemeindeordnung. Dieser besagt eindeutig, dass die wiederholte Behandlung einer Angelegenheit in Form der Wiederaufnahme von Tagesordnungspunkten in derselben Gemeinderatssitzung grundsätzlich unzulässig ist, in einer späteren Sitzung nur ausnahmsweise.

Letzteres ist der Fall bei Widerspruch des Bürgermeisters gegen einen Beschluss, einem zulässigen Einwohnerantrag, bei einem Vorschlag aus einer Einwohnerversammlung bei einem zulässigen Minderheitenantrag, wenn der Gemeinderat dies beschließt oder die Rechtsaufsichtsbehörde es innerhalb ihrer Befugnisse verlangt. Dies wurde 2017 in Absatz 3 noch restriktiver gefasst, nach der ein Einberufungsrecht ausscheidet, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten 6 Monate bereits behandelt oder wenn sich seit der Behandlung die Sach- oder Rechtslage nicht wesentlich geändert hat.

Ihre Äußerungen zu dieser Thematik im Interview sind leider von allgemeiner Natur und beziehen sich auf keine konkreten nachvollziehbaren Rechtsgrundlagen.

Im Interview äußern Sie sich weiterhin wie folgt.
Zitat: 
„SZ: Wie wird sichergestellt, dass nicht so lange abgestimmt wird, bis das Ergebnis "passt"?
Herr Obst: Zum einen durch den Rat selbst, indem dieser bei wiederholter Beschlussfassung die ursprüngliche Beschlussfassung mit demselben Abstimmungsergebnis wiederholt. Zum anderen durch die mögliche Rechtskontrolle der Rechtsaufsichtsbehörde.“
Zitat-Ende

Und dazu die Realität von Beschlüssen im Stadtrat Glashütte:

26.11.2019
Stadtratssitzung in Glashütte – Beschlussvorlage 24/2019 zum Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Hermsdorfer Straße Hirschbach“ wird
abgelehnt (pro/contra/enthalten: 9/9/1)

und 17.12.2019
Stadtratssitzung im "Erbgericht" Reinhardtsgrimma, Beschlussvorlage 29/2019 mit identischem Beschlusstext, wie Beschlussvorlage 24/2019 zum Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Hermsdorfer Straße Hirschbach“ wird
zugestimmt (pro/contra/enthalten: 9/7/3)

zwei weitere Beispiele:
29.09.2020
Beschlussvorlage 69/2020 Vorhabensanmeldung zur Errichtung und Betrieb einer interkommunale Koordinierungsstelle für Regionalentwicklung Altenberg/Glashütte
abgelehnt (pro/contra/enthalten: 6/10/1)
Beschlussvorlage 70/2020 Vorhabensanmeldung zur Standortsondierung der Gewerbeflächenentwicklung der Gewerbeflächenentwicklung im Rahmen der interkommunalen Kooperation Altenberg/Glashütte
abgelehnt (pro/contra/enthalten: 2/13/2)

und 24.11.2020
Beschlussvorlage 74/2020 Vorhabensanmeldung zur Errichtung und Betrieb einer interkommunalen Koordinierungsstelle für Regionalentwicklung Altenberg/Glashütte
zugestimmt (pro/contra/enthalten: 9/8/2)
Beschlussvorlage 75/2020 Vorhabensanmeldung zur Standortsondierung der Gewerbeflächenentwicklung im Rahmen der interkommunalen Kooperation Altenberg/Glashütte
zugestimmt (pro/contra/enthalten: 9/8/2)

Nachdem es der Glashütter Stadtrat in der Abstimmung im September eindeutig abgelehnt hatte, die Kooperation zur Wirtschaftsförderung mit der Stadt Altenberg weiterzuführen, sprachen sich die Räte in der Sitzung im November mit knapper Mehrheit dafür aus.

24.11.2020
Die Beschlussvorlage Nr. 77/2020 Antrag auf Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 29/2019 - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Hermsdorfer Straße - Hirschbach“ wird auf der SR-Sitzung mit folgendem Votum angenommen: 10/8/1 (pro/contra/enthalten)

und 22.01.2021
Amtsblatt 01/2021, Seite 5: Die Tagesordnung zur kommenden Stadtratssitzung am 09.02.2021 in Reinhardtsgrimma wird veröffentlicht. Als Punkt 11 wird die neue Beschlussvorlage Nr. 84/2020 zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses 77/2020 vom 24.11.2020 aufgelistet. Inhaltliches Ziel ist die Aufhebung der Aufhebung.

Fazit: Dreimal wurde bei wiederholter Beschlussfassung abgestimmt, bis eben das Ergebnis „passt“. Derzeit läuft dasselbe Prozedere in Vorbereitung der kommenden Stadtratssitzung im Februar.

Wo, Herr Obst, ist hier das pflichtgemäße Handeln durch Sie als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, auf die Sie ja selbst im o.g. Interview verweisen. Wo sind hier Transparenz und Nachvollziehbarkeit?

Wir erwarten gern Ihre Positionierung dazu.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Unser Hirschbach
i.V. Sprecher Dr. Georg Wendland

als PDF:  Offener Brief an Kommunalaufsicht Hr. Obst

als PDF:  2021-02-24 Antwort Offener Brief Kommunalaufsicht Hr. Obst

This article was updated on März 3, 2021