Panorama Hirschbach
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12.12.2020 - Positionierung der BI zu neuer Beschlussvorlage 84/2020

Nachdem in der Stadtratssitzung im November 2020 der Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Hermsdorfer Straße Hirschbach“ aufgehoben wurde, haben einige Stadträte nunmehr erneut eine Beschlussvorlage eingereicht (Beschlussvorlage 84/2020 „Antrag auf Aufhebung des Stadtratsbeschlusses 77/2020 – Aufhebung des Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan `Hermsdorfer Straße Hirschbach‘ “).

Die Bürgerinitiative (BI) ist dankenswerterweise vor Beratung und Abstimmung zu o.g. neuer Beschlussvorlage durch einreichende Stadträte angesprochen und über deren Inhalte informiert worden. Wir begrüßen diese neue Transparenz ausdrücklich!

Nach inhaltlicher Diskussion positioniert sich die BI wie folgt:

  • Nach § 36 SächsGemO und § 6 Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Glashütte ist nach unserem Verständnis die neue Beschlussvorlage 84/2020 rechtswidrig und wäre bei Beschluss durch den Stadtrat rechtsunwirksam.
  • Bei Beschluss dieser Vorlage wäre theoretisch der juristische Stand vom ursprünglichen Beschluss 29/2019 (Aufstellungsbeschluss) wieder hergestellt.
  • Das heißt: Maximalgröße des Bebauungsgebietes 3,38 ha und Bebauungsplanaufstellung nach dem beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Ausgleichsmaßnahmen und frühzeitige Bürgereinbindung.
  • Die als „Kompromisslösung“ beworbene Bebauung nur der „linken Fläche“ (Richtung Hermsdorf) ist allein der Tatsache geschuldet, dass die „rechte Fläche“ derzeit nicht zum Verkauf steht. Es wird also wieder maximal gefordert, was aktuell möglich ist.
  • Eine spätere Ausweitung (Bauplanerstellung) auf die gesamte Fläche nach Flächennutzungsplan ist dann ohne neuen Stadtratsbeschluss möglich.
  • Erst der Aufstellungsbeschluss 29/2019 führte zur Gründung der BI. Und die BI wird weiter mit allen (ggf. auch juristischen) Mitteln dagegen vorgehen.
  • Die nach der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses im November 2020 mit dem Ortsvorsteher von Hirschbach avisierte gemeinsame Diskussion und Planung einer mehrheitsfähigen Entwicklung von Hirschbach wird damit ad absurdum geführt.
  • Die Chance mit dem Neustart von „Punkt Null“ gemeinsam ein Zukunftskonzept mit allgemeiner Akzeptanz zu entwickeln und die Differenzen der Hirschbacher Einwohner zu überwinden, wird damit vergeben. Es besteht das Risiko, dass sich die kontroversen Meinungen weiter vertiefen.
  • Es liegt nach wie vor keine Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen eines neuen Bebauungsgebietes vor.
  • Die Einwohnerumfrage hat zudem ergeben, dass mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen gegen ein zusammenhängendes Baugebiet auch in kleinerer Größe sind und über 60 % nur für Lücken- oder Einzelbebauung.
  • Desweiteren bedeuten mehr Einwohner erhöhte Reinigungsanforderungen an die zu erneuernde Kläranlage, was zu erhöhten Abwassergebühren führen wird.

FAZIT

Da die jetzige Beschlussvorlage den ursprünglichen juristischen Rahmen aus dem Beschluss von 29/2019 wiederherstellen würde und die Bürgerinitiative für eine mitbestimmte Entwicklung von Anfang an steht, lehnen wir die neue Beschlussvorlage ab und werden wieder und weiter mit allen Mitteln dagegen vorgehen. Die Stadträte werden gebeten zu überlegen, ob das „zarte Pflänzchen“ der Annäherung von Ortschaftsrat und Bürgerinitiative mit der Chance auf ein gemeinsames Zukunftskonzept geopfert werden soll. Wir halten an unseren Leitlinien und Zielen fest und werden für unsere Sache kämpfen!

Zum Nachdenken

Der in der Beschlussbegründung aufgestellten These, dass die Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses vom November 2020 die Entwicklung der gesamten Stadt Glashütte hemmt und jungen Familien die Chance vom Eigenheim nimmt, widerspricht der Bürgermeister in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes 12/2020, Seite 2: „Ich freue mich über die vielen Einfamilienhäuser, die entstanden sind oder gerade gebaut werden und die zeigen, dass unsere Region für junge Familien attraktiv sind.“

In den letzten 5 Jahren wurden in Hirschbach 12 Einfamilienhäuser neu gebaut und in weiteren 14 Häusern erfolgte ein Generationswechsel durch Neubezug.
Bei ca. 170 Wohnhäusern in Hirschbach sind das also ca. 15 % in 5 Jahren, demnach in ca. 35 Jahren 100 % (bei fester Bezugszahl 170).

This article was updated on Februar 20, 2021